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Die Qualitätssicherung
wird zunächst über die Personalauswahl
und die Zertifizierungsprüfung erreicht.
In dieser Prüfung
muss der Sachverständige seine Kompetenz in einem
anspruchsvollen Verfahren nachweisen.
Die Zertifizierung
regelt weiterhin
- die wiederholte Stichprobenkontrolle von Arbeiten
des Sachverständigen und
- seine Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung,
was auch überwacht wird.
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